Priorisierung für Corona-Impfung angepasst
Mehr Personen mit Vorerkrankungen, jetzt auch Personen mit Adipostias in der zweiten Priorisierungsgruppe
Nach der angepassten Impfverordnung werden weiterhin die Personen vorrangig gegen SARS-CoV-2 geimpft, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion besteht.
Allerdings wurden in die Gruppen zwei „hohe Priorität“ und drei „erhöhte Priorität“ weitere Krankheitsbilder aufgenommen beziehungsweise die bereits vorhandenen differenziert.
So werden einige Erkrankungen, die bislang in der Gruppe drei genannt wurden, nunmehr in der Gruppe zwei aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise chronische Nierenerkrankungen oder COPD.
Differenziert wurde beim Diabetes mellitus: Personen mit einem HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5% werden nunmehr der zweiten Prioritätsgruppe zugeordnet, wogegen Diabetespatienten mit einem mit HbA1c <58 mmol/mol bzw. <7,5% in der dritten Gruppe verbleiben. Auch bei der Adipositas wird differenziert: Bei einem Body-Mass-Index (BMI) über 40 erfolgt die Zuordnung nunmehr zur Prioritätsgruppe zwei, bei einem BMI über 30 zur drei.
Für eine Impfung muss der Nachweis ärztlich attestiert werden, das Formular kann online über die Impfportale heruntergeladen werden.
Wir ermutigen Sie, sich rechtzeitig um eine Impfung zu bemühen.
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